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   BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80   

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https://dejure.org/1983,1028
BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80 (https://dejure.org/1983,1028)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1983 - 3 AZR 546/80 (https://dejure.org/1983,1028)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 (https://dejure.org/1983,1028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 414
  • NJW 1984, 996
  • ZIP 1983, 1487
  • VersR 1983, 1189
  • JR 1984, 440
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.1980 - 2 Sa 357/80
    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80
    hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Februar 1983 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Br. Dieterich, die lichter Dr. Gehring und Schaub sowie die ehrenamtlichen lichter Lichtenstein und Br. Menzel für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. September 1980 - 2 Sa 357/80 - aufgehoben, soweit es dem Kläger eine höhere Rente als monatlich 280, 64 DM zuerkannt und über die Kosten entschieden hat.
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Eine andere Altersgrenze iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. BetrAVG ist nur dann anzunehmen, wenn die Versorgungszusage vorsieht, daß der begünstigte Arbeitnehmer grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres mit einer ungekürzten Betriebsrente in den Ruhestand treten soll (BAG 22. Februar 1983 - 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, 418; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 2 Rn. 53 f.).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Bei lediglich unwesentlichen Ungenauigkeiten kann der Einfachheit halber auf eine monatliche Berechnung zurückgegriffen werden (vgl. BAG v. 20.11.2001 - 3 AZR 28/01 -, unter II. 2. f) der Gründe, AP Nr. 12 zu § 3 BetrAVG; BAG v. 22.02.1983 - 3 AZR 546/80 - unter 4.c) der Gründe; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 2 Rn. 79).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    Zwar heißt es in den Senatsurteilen vom 22. Februar 1983 (- 3 AZR 546/80 - BAGE 41, 414, zu 4 b der Gründe) und vom 12. November 1985 (- 3 AZR 606/83 - BAGE 50, 130), eine feste Altersgrenze iSd. § 2 Abs. 1 BetrAVG sei nur dann gegeben, wenn die Versorgungszusage vorsieht, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres "mit einer ungekürzten Betriebsrente" in den Ruhestand treten soll.
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